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In Kraft getreten: EnEV 2014 Energieberater in Datenbank Experten-Liste für energieeffizientes Bauen und SanierenWer einen Experten für energieeffizientes Bauen und Sanieren sucht, kann das über eine bundesweite Datenbank. Sachverständige für die KfW-Programme "Energieffizient Bauen und Sanieren" müssen bis zum 1. Juni 2014 in die Expertenliste eingetragen sein. Für Antragsteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September. Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets EnEV 2014: Die Änderungen Über 1.500 qualifizierte Energieberater finden sich nun in einer neuen Datenbank. Weitere Beiträge zu diesem Artikel Die Zuschüsse zur Energieberatung steigen Die Expertenliste, die seit Ende 2011 im Internet angeboten wird, soll dazu beitragen, die Qualität bei Energieberatungen und hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützen diese Experten-Liste gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Energieberater im Handwerk müssen für die KfW-Programme "Energieffizient Bauen und Sanieren" bis zum 1. Juni 2014 in die Expertenliste eingetragen sein. Um möglichst vielen Experten die Eintragung zu ermöglichen, ist die Übergangsfrist für vereinfachte Eintragungen bis Ende September verlängert worden. Energieberater mit einer erfolgreichen Fortbildung zum BAFA-Vor-Ort-Berater können sich mit einem zusätzlichen Fortbildungsaufwand von 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen lassen. Allerdings können Handwerker zwar eine Vor-Ort-Beratung anbieten, dafür jedoch keine Fördermittel bei der BAFA beantragen. Einhaltung von §21 EnEV 2009 ist grundsätzlich nötig Gebäudeenergieberater im Handwerk können sich in die Liste eintragen lassen, wenn sie ausstellungsberechtigt sind für Energieausweise nach §21 EnEV 2009 und für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater die Antragsberechtigung beim BAFA haben. Die Weiterbildung zum Gebäudeberater muss dem Rahmenlehrplan von 2012 entsprechen. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann man sich für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) und für die KfW- Förderprogramme eintragen lassen. Wer die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) nach dem Lehrplan von 2007 oder früher absolviert hat, kann sich nur mit zusätzlicher Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Eine Übersicht, welche Nachschulung bzw. Fortbildung zu welcher Weiterbildung (und Förderprogramm-Auswahl) notwendig ist, finden Sie hier. Die Einhaltung von §21 EnEV 2009 und der Unabhängigkeitsanforderungen sind grundsätzlich notwendig.Gilt für KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" Die deutschlandweit registrierten Energieberater bieten qualitätsgesicherte Leistungen der Energiesparberatung, Planung und Baubegleitung an. Dies gilt für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung (BAFA) sowie für die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" insbesondere im Bereich der hocheffizienten KfW-Effizienzhausstandards 40 und 55 sowie Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz.Aber auch bei der Expertensuche für die weiteren KfW-Effizienzhäuser oder umfassenden energetischen Einzelmaßnahmen steht die Datenbank im Internet unter energie-effizienz-experten.de zur Verfügung. Weitere Informationen zur KfW-Förderung sind auf der Internetseite kfw.de. Auskünfte zur Förderung der Vor-Ort-Energieberatung durch das BAFA gibt es unter bafa.de. Die Datenbank finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de. fm
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