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In Kraft getreten: EnEV 2014
Energieberater in Datenbank Experten-Liste für energieeffizientes Bauen und SanierenWer einen
Experten für energieeffizientes Bauen und Sanieren sucht, kann das über eine bundesweite
Datenbank. Sachverständige für die KfW-Programme "Energieffizient Bauen und Sanieren"
müssen bis zum 1. Juni 2014 in die Expertenliste eingetragen sein. Für Antragsteller gilt eine
Übergangsfrist bis zum 30. September. Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets EnEV
2014: Die Änderungen Über 1.500 qualifizierte Energieberater finden sich nun in einer neuen
Datenbank. Weitere Beiträge zu diesem Artikel Die Zuschüsse zur Energieberatung steigen Die
Expertenliste, die seit Ende 2011 im Internet angeboten wird, soll dazu beitragen, die Qualität
bei Energieberatungen und hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützen diese Experten-Liste
gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA). Energieberater im Handwerk müssen für die KfW-Programme
"Energieffizient Bauen und Sanieren" bis zum 1. Juni 2014 in die Expertenliste eingetragen sein.
Um möglichst vielen Experten die Eintragung zu ermöglichen, ist die Übergangsfrist für
vereinfachte Eintragungen bis Ende September verlängert worden. Energieberater mit einer
erfolgreichen Fortbildung zum BAFA-Vor-Ort-Berater können sich mit einem zusätzlichen
Fortbildungsaufwand von 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen lassen. Allerdings
können Handwerker zwar eine Vor-Ort-Beratung anbieten, dafür jedoch keine Fördermittel bei
der BAFA beantragen. Einhaltung von §21 EnEV 2009 ist grundsätzlich nötig
Gebäudeenergieberater im Handwerk können sich in die Liste eintragen lassen, wenn sie
ausstellungsberechtigt sind für Energieausweise nach §21 EnEV 2009 und für die Eintragung als
Vor-Ort-Energieberater die Antragsberechtigung beim BAFA haben. Die Weiterbildung zum
Gebäudeberater muss dem Rahmenlehrplan von 2012 entsprechen. Liegen die genannten
Voraussetzungen vor, kann man sich für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) und für die KfW-
Förderprogramme eintragen lassen. Wer die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK)
nach dem Lehrplan von 2007 oder früher absolviert hat, kann sich nur mit zusätzlicher
Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Eine Übersicht, welche Nachschulung bzw.
Fortbildung zu welcher Weiterbildung (und Förderprogramm-Auswahl) notwendig ist, finden Sie
hier. Die Einhaltung von §21 EnEV 2009 und der Unabhängigkeitsanforderungen sind
grundsätzlich notwendig.Gilt für KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" Die
deutschlandweit registrierten Energieberater bieten qualitätsgesicherte Leistungen der
Energiesparberatung, Planung und Baubegleitung an. Dies gilt für die Bundesförderprogramme
Vor-Ort-Beratung (BAFA) sowie für die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und
Sanieren" insbesondere im Bereich der hocheffizienten KfW-Effizienzhausstandards 40 und 55
sowie Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz.Aber auch bei der Expertensuche
für die weiteren KfW-Effizienzhäuser oder umfassenden energetischen Einzelmaßnahmen steht
die Datenbank im Internet unter energie-effizienz-experten.de zur Verfügung. Weitere
Informationen zur KfW-Förderung sind auf der Internetseite kfw.de. Auskünfte zur Förderung
der Vor-Ort-Energieberatung durch das BAFA gibt es unter bafa.de.
Die Datenbank finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de. fm
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